Der Verband Genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V. in Bayern wurde am 02. Februar 1963 gegründet und am 19.03.1963 in das Vereinsregister beim Amtsgericht München  unter Nr. 6918 eingetragen. 

Der Satzungszweck beinhaltet die Förderung und Vertretung der rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder.

Mit den täglichen Herausforderungen sind die Geschäftsleiter der einzelnen Genossenschaftsbanken nicht auf sich allein gestellt. Als Gemeinschaft tauschen sich rund 98% der Vorstände in Bayern über berufliche Erfahrungen und aktuelle Anforderungen aus.

  • Unser Verbandsgebiet entspricht dem Verbandsgebiet des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. und Genossenschaften aus Sachsen und Ostthüringen.
  • Verbunden mit der Mitgliedschaft ist eine Absicherung durch eine Dienstrechtsschutzversicherung.
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    Die beruflichen Interessen und persönlichen Belange der Vorstandsmitglieder vertritt unser Verband insbesondere in den Themenbereichen:  

    • rechtliche Sicherheit
    • Altersvorsorge
    • Dienstvertrag
    • Gehaltsempfehlungen
    • arbeitsrechtliche Fragen
    • fachspezifische Probleme
    • Rechtsschutzversicherungen

    Die genossenschaftlichen Prinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung, sind grundlegende Werte, die sich immer durchgesetzt und bewährt haben. Die Geschäftsleiter in Bayern vertreten diese Werte aus voller Überzeugung und leben diese  stets vor.

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